
Nachfolgeregelung- Mit Fragen rund um die Erbschaft kommt früher oder später jedermann in Berührung. Sei es, das man selbst seinen Nachlass ordnen will oder an einer Erbschaft beteiligt ist.
Das heute geltende schweizerische Ehe-, Güter- und Erbrecht fördert einerseits individuelles Handeln jedes Ehepartners, bietet aber anderseits die Möglichkeit, auch die vermögensmässige Beziehung partnerschaftlich zu gestalten. Das Erbrecht lässt dem nicht verheirateten Erblasser Raum für die differenzierte Gestaltung der Nachfolge, doch sind gesetzliche Vorschriften und Schranken zu beachten.
Unsere Dienstleistungen:
- Beratung in Erbangelegenheiten und für die Abfassung von Testamenten (ausser Ehe- und Erbverträge)
- Depot- Teilungsvorschläge
- Organisation von Wohnungsräumungen
- Erstellen von Beistandsrechnungen für die Vormundschaftsbehörden
- Willensvollstreckung